Datenschutz

Datenschutzerklärung 

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)   Die DSGVO gibt den Verantwortlichen auch im Verein Verhaltensregeln für die korrekte Datenverarbeitung personenbezogener Daten vor. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland verbindlich.   Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist grundsätzlich ohne Zustimmung der betroffenen Personen nicht zulässig. Jedes Vereinsmitglied hat:    

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
  • das Widerspruchsrech nach Artikel 21 DS-GVO